Bild mit 2 ausgestreckten Armen, die eine Reihe von Köpfen
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Organe der Stiftung

Die Constantin Hering Stiftung für homöopathische Medizin ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Ihr Ziel ist es, ein interdisziplinäres Miteinander der Homöopathie mit der konventionellen Medizin zum Wohle der Patienten auszubauen. Sie ist jederzeit offen für Interessenten, wirbt für finanzielle und informative Unterstützung wissenschaftlicher Projekte und kreiert somit eine anwachsende fachliche Expertise der homöopathischen Medizin. Die Stiftung wird von einem Vorstand aus fachlichen sowie wirtschaftlichen Experten geführt und von einem wissenschaftlichen Beirat getragen. Hier erfahren Sie mehr über die Organisation und die einzelnen Organe der Constantin Hering Stiftung.

Rechtliche Organisation der Stiftung

Die Constantin Hering Stiftung ist eine nicht rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts in der treuhänderischen Verwaltung der Hamburger Stiftungstreuhand e. V., c/o Kanzlei ASG Asche Stein Glockemann Verstl Wiezoreck mit Sitz in Hamburg. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern unmittelbar gemeinnützige Bestreben. Die Gemeinnützigkeit der Stiftung legt außerdem fest, dass keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden darf. So üben die Mitglieder des Vorstands beispielsweise ihre Tätigkeiten ehrenamtlich aus.

Die Organe der Constantin Hering Stiftung im Detail

Der Vorstand

Bestehend aus drei bis maximal sieben Personen mit einer Amtszeit von vier Jahren ist die Hauptaufgabe des Vorstands die Geschäftsführung. Dazu gehören neben der Kontoführung der Stiftung und den Beschlüssen über die Verwendung der Stiftungsmittel auch die Jahresrechnung und die Kommunikation mit sämtlichen zuständigen Behörden. Daher verfügen die Mitglieder über eine besondere Fachkompetenz und Erfahrung in Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung und sind sachverständig in Rechts-, Finanz- und Wirtschaftsfragen. Die Mitglieder des Vorstands tagen je nach Bedarf, jedoch mindestens zweimal im Jahr. Darüber hinaus nehmen sie auch an Sitzungen des Beirats teil. Der erste Vorstand wurde durch die Gründung der Stiftung 2021 ernannt.

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Der Fachbeirat

Der Fachbeirat der Constantin Hering Stiftung für homöopathische Medizin berät den Vorstand hinsichtlich der Stiftungstätigkeit und besteht aus mindestens zwei und höchstens fünfzehn Personen. Er setzt sich aus angesehenen Persönlichkeiten mit entsprechender Fachexpertise zusammen.

Die ersten Mitglieder des Beirates wurden vom Vorstand benannt. Bei zukünftigen personellen Veränderungen entscheiden die Mitglieder des Beirats gemeinsam mit dem Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.

Der Beirat soll mindestens einmal pro Jahr tagen und wird regelmäßig über wichtige Beschlüsse des Vorstandes informiert.

Die Amtszeit der Beiratsmitglieder beträgt vier Jahre, wobei eine Wiederwahl zulässig ist.

Im Folgenden stellen sich die derzeit amtierenden Mitglieder des Beirats mit Ihren Themenschwerpunkten vor.

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Das Support-Team

Für den Aufbau und Geschäftsbetrieb der Constantin Hering Stiftung für homöopathische Medizin hat sich ein engagiertes Support-Team gefunden, das die Stiftung tatkräftig unterstützt. Verbunden mit einem herzlichen Dank seitens des Vorstands und des Fachbeirats stellen sich diese hier vor.

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