Die Arznei-Monographie
Die Monographie[1] wird allgemein definiert als eine umfassende, in sich vollständige Abhandlung über einen einzelnen Gegenstand, ein einzelnes Werk oder ein spezielles Problem.
Die Arznei-Monographie gliedert sich entsprechend den Anforderungen des Arzneibuches in mehrere Abschnitte:
- Definition des Wirkstoffes und exakte Darlegung der Herstellung
- Anforderungen an: Eigenschaften, Identität, Reinheit und Gehalt sowie
- Analytik: eine Sammlung von Methoden zur Bestimmung dieser Größen
Allgemeine Richtlinien für die Erstellung von Arzneimonographien gehen dabei nach einem festen Schema vor (Robert & Zündorf, 2019):
1. Bezeichnung des Arzneimittels
2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung
3. Darreichungsform
4. Klinische Angaben
4.1. Anwendungsgebiete
4.2. Dosierung und Art der Anwendung
4.3. Gegenanzeigen
4.4. Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
4.5. Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen
4.6. Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit
4.7. Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
4.8. Nebenwirkungen
4.9. Überdosierung
5. Beschreiben der pharmakologischen Eigenschaften
5.1. Pharmakodynamische Eigenschaften
5.2. Pharmakokinetische Eigenschaften
5.3. Präklinische Daten zur Sicherheit
6. Pharmazeutische Angaben
7. Datum der Erstellung und der letzten Überarbeitung
Jeder pharmazeutisch eingesetzte Stoff hat den Anforderungen der Arzneibuch-Monographie zu entsprechen. Für Homöopathika sind diese in homöopathischen Arzneibüchern z. B. im Homöopathischen Arzneibuch (HAB) festgehalten (siehe dort).