Die homöopathische Arzneiforschung

Die Grundlagenforschung zu homöopathischen Arzneimitteln beschäftigt sich mit der möglichen biologischen Wirkweise und folglich dem Aufbau und der Überprüfung von Wirkmodellen. Sie wird unabhängig von Einzelstoffen durchgeführt.

Die Analytik der Arzneiherstellung konzentriert sich auf die exakte Erforschung und Dokumentation der Ausgangssubstanzen und der hergestellten Arzneimittel. Dazu kommen die genauen Verfahrensbeschreibungen für den Herstellungsprozess nach den originalen Vorgaben Hahnemanns und in Teilen abweichend nach den Regeln des homöopathischen Arzneibuches (z.B. HAB und Ph. Eur.).

Die klinische Arzneimittelforschung in der Homöopathie beschreibt einen Prozess, der seit Beginn der ersten Arzneiversuche Hahnemanns kontinuierlich bis heute fortgeführt wurde und wird. Die Verfahrensweise unterscheidet sich prinzipbedingt von der üblichen Vorgehensweise und setzt methodisch erforderliche eigene Schwerpunkte und Verfahrensweisen. Diese werden im Kapitel Folgenden analysiert.

Prinzipiell unterscheidet sich der betriebene Aufwand in der Arzneiforschung gar nicht so sehr von den beschriebenen Vorgehensweisen und Zeiträumen der modernen klinischen Arzneimittelentwicklung.

Inhaltlich handelt es sich allerdings um andere Schwerpunkte, welche durch die spezifisch phänomenologische Arbeitsweise begründet sind und im nächsten Schritt aus epistemologischer Perspektive herausgearbeitet werden sollen.

Die praktische Durchführung und die Kriterien der Arzneimittel-Validierung sind äußerst komplex und werden separat abgehandelt (siehe dort).

Pharmakodynamik von homöopathischen Arzneien

Entsprechend dem Anwendungskonzept basiert eine homöopathische Verschreibung auf dem Ähnlichkeitskonzept.

Dies führt in der Praxis zu einem diagnostischen Vergleich arzneispezifischer Reaktionen mit den individualisierten Symptomen der Störung bzw. Krankheit.

Für Homöopathika ist eine arzneispezifische Pharmakodynamik (s. d.) sinnvoller Weise durch die systematische Dokumentation von phänomenologisch erfassbaren Arzneireaktionen definiert, welche gleichzeitig die differentialdiagnostische Grundlage der Therapie bilden. Diese werden experimentell-empirisch gewonnen und analytisch-systematisch ausgewertet.

Die beobachtbare Arzneiwirkung in ihrer Gesamtheit umfasst alle Reaktionen auf regulative Prozesse: der Kognition, der Psyche und Emotionen, hormonelle und immunogene, somatosensorische und neurovegetative Prozesse sowie den Einfluss auf Herz-Kreislaufparameter und den Stoffwechsel mit ihren organbezogenen und lokalen Reaktionen.

Aufgrund der umfänglichen Gesamtwirkung über eine Stimulation der Autoregulation (siehe auch Theorie zur Naturheilkunde) und die phänomenologisch individualisierenden Arbeitsweise entfallen spezifische Indikationen, wie sie üblicherweise für Arzneien ermittelt werden.

Die gesetzliche Regulierung schreibt vor, dass Arzneimittel, die keine Zulassung haben keine spezifischen Indikationsangaben besitzen dürfen. Homöopathische Einzelmittel werden deshalb ohne Angaben von Indikationen registriert. Werden Homöopathika für eine spezifische klinische Indikation hergestellt durchlaufen sie das Zulassungsverfahren (s. a. Homöopathieverwandte Verfahren).

So wie zur Analyse des passenden Einzelmittels alle Symptome der Störung berücksichtigt werden, fließen auch alle auftretenden Arzneireaktionen in der Re-Analyse von Krankheitsverläufen gleichermaßen in die Fallauswertung und nach Verifikation auch in die homöopathische Arzneimitteldokumentation - der Materia Medica Homoeopathica (MMH) - hinein.

Eine arzneibezogene Abgrenzung von erwünschten Wirkungen gegen unerwünschte Arzneiwirkungen (UAW) und zu vermeidende Nebenwirkungen (NW) entfällt ebenfalls.

Das bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass es keine Nebenwirkungen oder unerwünschte Reaktionen gäbe, sondern lediglich, dass diese summa summarum in der Analyse aus phänomenologischer Perspektive konzeptionell gleichrangig behandelt werden. Alle auftretenden Reaktionen, welche arzneispezifisch verifizierbar sind, werden stets als konkrete Arzneireaktionen behandelt.

Pharmakovigilanz von homöopathischen Arzneien

Die Sicherheit homöopathischer Arzneien hängt von vier wesentlichen Grundforderungen ab, welche sich als Standard bewährt haben.

Eindeutige Herstellungsvorschriften

Diese sind über das Arzneibuch (z. B. HAB, Ph. Eur.) definiert (s. d.) und folgen den Vorgaben der Good Manufacturing Practice® (Gute Herstellungspraxis für Arzneimittel). Die GMP stellt sicher, dass Patientinnen und Patienten Arzneimittel in kompromisslos hoher Qualität erhalten. Diese Qualitätsansprüche müssen während der Herstellung, Verarbeitung, Verpackung und Lagerung von Arzneimitteln erfüllt werden.

Die Apothekenpflicht

Diese garantiert eine Qualitätsprüfung und das Einhalten der individuellen Arzneiherstellung nach Arzneimittelgesetz, der Apothekenbetriebsordnung, einschließlich Beratung und Qualitätskontrolle bei der Abgabe oder Versand.

Definierte Verschreibungsgrundlage

Das Arzneiverschreibungskonzept soll auf definierten und validierten Arzneireaktionen basieren, die mit einer entsprechenden Fallanalyse durch ausgebildete Therapeutinnen und Therapeuten vorgenommen werden.

Eine Selbstbehandlung soll definiert und in ihrem Umfang beschränkt sein. Hierzu sind eingehende Kriterien wichtig, was insbesondere durch die Apothekenpflicht gewährleistet wird, um Schaden durch mangelhafte Diagnostik abzuwehren. Dies hilft außerdem, situative Fehldosierungen rechtzeitig zu erkennen.

Fortlaufende Forschung

Diese stellt sicher, dass die REAL WORLD DATA einer umfassenden Auswertung unterzogen werden können, um Langzeiteffekte auf die Gesundheit zu ermitteln sowie Kosten-Nutzen-Rechnungen und gesundheitspolitische Empfehlungen für den Einsatz von Homöopathika zu definieren.


Verf.: glt | Rev.:  sfm, bga | Lekt.: pz | zuletzt geändert 8.06.2025