Homöopathie - Was ist das?

Homöopathie gilt weltweit als ein wichtiger Grundpfeiler der CAM - Komplementär- und Alternativmedizin und wird im deutschen Arzneimittelrecht zu den besonderen Therapierichtungen gezählt.

Homöopathie genießt weltweit hohe Anerkennung in der Bevölkerung, nicht nur in Europa (vor allem in Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien, Irland) und Großbritannien, sondern auch in den USA, Kanada, Mexiko, Südamerika und in besonderem Maße auch in Indien.

Kurzdefinition von Homöopathie

In zeitgemäßer Sprache zusammengefasst lautet eine allgemeine Definition:

Homöopathie ist eine holistische Arzneitherapie mit einer eigenständigen Methodik - der individualisierten Arzneitherapie - auf der Basis der phänomenologischen Arzneimitteldiagnostik und Verordnungslehre.

Das therapeutische Ziel ist die gezielte Stimulation der physiologischen Autoregulation nach einem Reiz-Reaktions-Modell durch kontrollierte Arzneigaben, welche helfen sollen, die Störung aus „eigener Kraft“ zu überwinden und eine möglichst nachhaltige größere Robustheit gegenüber den krankmachenden Reizen zu entwickeln.

Zum Therapieverfahren gehört auch ein enges Krankheitsmonitoring, welches die auftretenden Reaktionen sehr genau prüft und mittels Falsifikation auswertet.

Der Name beschreibt das Therapieprinzip

Die Prämissen der Homöopathie gehen auf Naturbeobachtungen und empirische Praxisforschungen, welche der deutsche Arzt Samuel Hahnemann zu Beginn des 19. Jahrhunderts durchführte, zurück.

Allerdings ist der Begriff Homöopathie nicht geschützt und gerade das hat im Laufe von zwei Jahrhunderten zu reichlich Verwirrung geführt. Je nach vorherrschendem epochalem Zeitgeist, bis heute anhaltend, zeigt sich das in ganz unterschiedlichen Ausprägungen. Fragt man zum Beispiel im Alltag, „was Homöopathie sei“, erhält man die unterschiedlichsten, in großen Teilen widersprüchlichen und auch gegensätzlichen Antworten. Die meisten davon sind auf diffusen Vorstellungen basierende, wenig fundierte Meinungen. Schon der Terminus „in homöopathischen Dosen“, der seit Mitte der 1990’er Jahre umgangssprachlich zum geflügelten Wort für „nicht messbar, nicht nachweisbar“ gerne verwendet wird zeigt, wie sehr solche, auf Unwissenheit beruhenden Vorstellungen „daneben liegen können“, denn:

Homöopathie (altgriech. ὁμοῖος homóios, deutsch „gleichartig, ähnlich“ und πάθος páthos, „Leid“) beschreibt ein therapeutisches Arznei-Verschreibungs-Konzept, welches die Symptome des Patienten mit definierten Arzneireaktionen von Heilmitteln sorgfältig abgleicht. In dieser Analyse wird nach der größtmöglichen Kongruenz zwischen

  • dem exakt explorierten, individuellen Symptommuster des Krankheitsfalles mit
  • definierten Arzneireaktionen, die in der homöopathischen Arzneimittellehre beschrieben sind,

gesucht. Das dem individuellen Symptommuster des Patienten am meisten entsprechende, mit anderen Worten das dem Zustand ähnlichste Arzneimittel, wird nach einer individuellen Fallanalyse in kontrollierter Dosierung verordnet: „similia similibus curentur“ lautet dieses Verschreibungsprinzip, welches der Homöopathie ihren Namen gab.

Systematische Arzneimittelversuche und Auswertung von Fallverläufen

Ein solches Vorgehen erzwingt eine wesentliche Bedingung: Die physiologische Reaktionsweise, der nach dem homöopathischen Prinzip angewendeten Arzneien muss bekannt sein, bevor man sie als Arzneimittel verordnen kann. Diese wird:

  • in Versuchsreihen an Probanden eingehend und systematisch ermittelt (traditionell als homöopathische Arzneimittelprüfung – HAMP bezeichnet) und
  • in ihren klinischen Wirkungen anhand der Auswertung von Fallverläufen in mehreren Schritten fortlaufend detailliert dokumentiert und validiert.

Ein solcher Prozess dauert für jedes einzelne Arzneimittel viele Jahre, bevor homöopathische Arzneien in ihren Reaktionen ausreichend definiert und umfänglich dokumentiert sind, um sie gezielt einsetzen zu können. Der Grund für dieses Vorgehen ist auch unmittelbar einsichtig: Ohne ein solches, sicheres Wissen können Arzneien im Einzelfall nicht, wie es die Methodik fordert, phänomenologisch exakt differenziert werden.

Seit den Grundlagen Hahnemanns wurden gerade in der Anfangszeit der Homöopathie und weitergehend bis heute, systematische Arzneiversuche durchgeführt und ihre klinischen Ergebnisse in der Praxis dokumentiert.

Diese sind in der homöopathischen Arzneimittellehre, der Materia Medica (Lexika der verifizierten Arzneireaktionen und Symptome) niedergeschrieben, die damit auch einen Erfahrungsschatz aus inzwischen 220 Jahren weltweit gesammelter Krankenbeobachtungen widerspiegelt.

Homöopathie beschreibt ein Verordnungsprinzip

Mit anderen Worten: Werden homöopathische Arzneimittel ohne einen solchen differenzierten Abgleich im Krankheitsfalle angewendet, handelt es sich nicht um eine homöopathische Behandlung, selbst wenn auf der Packung der eingenommenen Tabletten „homöopathisches Arzneimittel vermerkt ist. Entscheidend für die homöopathische Anwendung ist das Verordnungsprinzip, nicht die Herstellungsvorschriften des Arzneimittels.

In „homöopathischen Dosen“ bedeutet also korrekt und vollständig zitiert, eine nach Analyse des individuellen Falles passgenau auf das individuelle Beschwerdebild verordnete Arznei, die in Einzelgaben appliziert und in ihren Reaktionen im Fallverlauf (re-)analysiert wird.


Verf.: glt | Rev.:  gbh, mnr, smi, sfm | Lekt.: pz | zuletzt geändert 10.04.2025